AGB

Unsere
Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn dies wird durch Shopmacher gesondert und in Textform bestätigt.
  2. Diese AGB gelten nur, sofern der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB) oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
  3. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben stets Vorrang vor diesen AGB.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Auftraggebers hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen etc.) sind in Schrift- oder Textform abzugeben.
§ 2 Dienstvertrag
  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Beauftragung von Shopmacher im Rahmen eines Dienstvertrages. Shopmacher stellt dem Kunden, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nur personelle Ressourcen entgeltlich zur Verfügung.
  2. Projekte werden dabei, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, in agiler Methodik oder in individuell zwischen Auftraggeber und Dienstleister abgestimmten Subprojekten weiterentwickelt, sodass keine feststehenden Zieldefinitionen bestehen, sondern sich diese erst in der Zusammenarbeit auf Basis dieses Vertrages ergeben.
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
  1. Die Angebote von Shopmacher sind freibleibend und unverbindlich.
  2. In der Regel bestätigt Shopmacher Bestellungen des Auftraggebers, eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht. Die Annahme eines Vertragsangebots durch Shopmacher kann elektronisch oder in Textform erfolgen oder durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Mündliche Zusagen von Shopmacher vor Abschluss dieser Verträge sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch Verträge in Textform ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
  3. Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung unterliegen dem Change-Request-Verfahren (CR) von Shopmacher. Durch diese CR verschieben sich die Ausführungsfristen und Termine entsprechend.
  4. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte, gewerblichen Schutzrechte und schutzrechtsähnlichen Rechtspositionen an den vertraglich erbrachten Leistungen und an allen anderen schriftlichen, maschinenlesbaren und sonstigen im Rahmen dieses Vertrages geschaffenen Arbeitsergebnissen gehen ohne weitere Bedingung und ohne zusätzliches Entgelt mit der vollständigen Bezahlung aller Rechnungen von Shopmacher aus dem Auftragsverhältnis auf den Auftraggeber über. Die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen stehen dem Auftragnehmer unwiderruflich, ausschließlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkt zu und können vom Auftraggeber ohne Zustimmung des Dienstleisters erweitert, übertragen, überarbeitet, angepasst, geändert, vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Hiervon ausgenommen sind Quellcodes, die aus sog. „Open Source“- Quellen stammen oder daraus erstellt wurden, sowie Medien (Bilder, Filmclips, Animationen, Texte), bei denen die Urheberschaft bei Dritten liegt. Hier lauten die Nutzungsrechte wie von Shopmacher mit Dritten vereinbart.
  5. Shopmacher ist nicht gehindert, das im Verlauf der Vertragsabwicklung erworbene Wissen für eigene Zwecke zu nutzen, soweit dadurch in die Schutzrechte des Auftraggebers gemäß Vordefinition nicht eingegriffen wird.
  6. Shopmacher geht bei der Verwendung von Daten und Vorarbeiten des Auftraggebers davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind und der Auftraggeber über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
§ 4 Preise und Zahlungsvereinbarungen
  1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 10 Tagen (nach Rechnungsdatum) ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes in Textform vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Shopmacher.
  3. Sofern nach Vertragsabschluss abzusehen ist, dass der Anspruch von Shopmacher Anspruch auf Zahlung des Entgeltes aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Auftraggebers gefährdet ist (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens o.ä.), ist Shopmacher zur Leistungsverweigerung und gegebenenfalls nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ebenso ist Shopmacher dann berechtigt noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen.
§ 5 Zurückbehaltungsrechte
  1. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Termine/Fristen/Leistungshindernisse
  1. Von Shopmacher in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Beweisbelastet für eine feste Frist oder einen festen Termin ist der Auftraggeber.
  2. Shopmacher kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer-/Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Shopmacher nicht nachkommt.
  3. Shopmacher haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zum Beispiel Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtig oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Shopmacher nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Shopmacher die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Shopmacher zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer, verlängern sich etwaig ausdrücklich vereinbarte Fristen um den Zeitraum der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
  4. Gerät Shopmacher mit einer Leistung in Verzug oder wird eine Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von Shopmacher auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
§ 7 Mitwirkungspflicht
  1. Der Auftraggeber wird notwendige Daten zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit Shopmacher dem Auftraggeber Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen nach Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Shopmacher keine Korrekturaufforderung erhält.
  2. Der Auftraggeber ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und IT-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistungen und Leitungskapazitäten sorgen.
  3. Wenn Shopmacher dies für erforderlich hält, stellt der Auftraggeber eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Server-Software) zur Verfügung.
  4. Wenn und soweit Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von Shopmacher zum Beispiel einer Website auftreten, wird der Auftraggeber Shopmacher unverzüglich in den benannten Kommunikationssystemen unter Angabe von Zeitpunkten Fehler, Spezifikationen sowie Namen und Kontaktinformationen des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Grundsätzlich wird Shopmacher die notwendigen Arbeiten spätestens nach 3 Werktagen beginnen, es sei denn die Umstände oder vertragliche Vereinbarung erfordern ein früheres Handeln.
  5. Der Auftraggeber ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und Pflege, insbesondere stabile Datenleistungen und Schnittstellen verantwortlich.
§ 8 Gewährleistung
  1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters beruhen, haftet Shopmacher unbeschränkt.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen haftet Shopmacher nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut.
  3. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
  1. Vorbehaltlich abweichender (Individual-)Vereinbarung kann der Vertrag über die Erbringung von Leistungen jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft gekündigt werden. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu vergüten, hierzu gelten die Aufzeichnungen von Shopmacher.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Dies geschieht insbesondere, wenn der Auftraggeber mit der Entrichtung der Vergütung im Verzug ist oder seine Mitwirkungsleistungen nicht, oder trotz Mahnung nicht rechtzeitig oder in Umfang und Qualität nicht ausreichend erbringt.
  3. Die Kündigung bedarf der Textform.
§ 10 Weisungsbefugnis, Sub- oder Partnerunternehmen
  1. Von Shopmacher beim Auftraggeber eingesetzte Mitarbeiter unterliegen ausschließlich dem Weisungsrecht von Shopmacher. Dies gilt insbesondere für arbeitsrechtliche Weisungen. Terminliche und sachliche Vorgaben sind mit den zwischen Shopmacher und Auftraggeber zuvor festgelegten Ansprechpartnern abzustimmen. Mitarbeiter von Shopmacher sind nur zur Entgegennahme von rein technischen Weisungen des Auftraggebers berechtigt.
  2. Shopmacher ist berechtigt, (Teil-) Leistungen von Subunternehmen oder Partnerunternehmen ausführen zu lassen. Von Sub- oder Partnerunternehmen ausgeführte (Teil-) Leistungen werden wie von Shopmacher selbst ausgeführte Leistungen behandelt.
§ 11 Abwerbe- und Einstellungsverbot
  1. Der Auftraggeber und Shopmacher verpflichten sich wechselseitig, während der Vertragslaufzeit und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Laufzeitende keine Maßnahmen zur Abwerbung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern aus dem Unternehmen des jeweiligen Vertragspartners vorzunehmen (Abwerbeverbot) und insbesondere Personen, die an einem beliebigen Tag innerhalb des vorgenannten Zeitraums in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum jeweiligen Vertragspartner (Auftraggeber oder Auftragnehmer) stehen oder standen, weder direkt noch indirekt zu beschäftigen noch ihnen eine Beschäftigung anzubieten oder zu vermitteln.
§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
  1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen Shopmacher und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Der Geschäftssitz von Shopmacher ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam, undurchführbar oder anfechtbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen undurchführbaren oder anfechtbaren Regelung soll eine solche treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien entspricht. Das gleiche gilt im Fall einer Lücke in diesem Vertrag.

GESCHER
Stand: März 2026

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner