AGB
Unsere
Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung
2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn SHOPMACHER ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn SHOPMACHER auf ein Schreiben Bezug nimmt, dass Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen SHOPMACHER und dem Auftraggeber sind schriftlich geschlossene Verträge, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von SHOPMACHER vor Abschluss dieser Verträge sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch schriftliche Verträge ersetzt, sofern sie nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
3. Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung unterliegen dem Change-Request-Verfahren von SHOPMACHER. Durch diese CR verschieben sich die Ausführungsfristen und Termine entsprechend.
4. SHOPMACHER behält sich das Eigentum, Urheberrecht oder sonstige gewerbliche Schutzrechte an allen von ihr abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Definitionen, Schemata, Plänen, Konzepten, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmittel vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von SHOPMACHER weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Auftraggeber hat auf Verlangen von SHOPMACHER diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
§ 3 Preise und Zahlungen
2. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen (nach Rechnungsdatum) ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei SHOPMACHER. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. SHOPMACHER ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn SHOPMACHER nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von SHOPMACHER durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Verhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe der Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. 5. Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarung gelten für die Vergütung von Leistungen durch SHOPMACHER, sowie den Ausgleich getätigter Aufwendungen die jeweils bei Angebotserstellung geltende Preisliste von SHOPMACHER.
§ 4 Termine/Fristen/Leistungshindernisse
1. Von SHOPMACHER in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
2. SHOPMACHER kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer-/Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber SHOPMACHER nicht nachkommt.
3. SHOPMACHER haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zum Beispiel Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Schwierigkeit bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtig oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die SHOPMACHER nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse SHOPMACHER die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist SHOPMACHER zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer, verlängern sich die Lieferung oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- und Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber SHOPMACHER vom Vertrag zurücktreten.
4. SHOPMACHER ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn
die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweck verwendbar ist,
die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist.
dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, SHOPMACHER erklärt sich zur Übernahme der Kosten bereit).
5. Gerät SHOPMACHER mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von SHOPMACHER auf Schadenersatz nach Maßgabe des § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
§ 5 Leistungsort und Auslagen
Die Erbringung der im vorliegenden Dokument beschriebenen Leistungen erfolgt in den Räumen des Dienstleisters und ihrer Vertragspartner oder denen des Auftraggebers. Sofern die Arbeiten beim Auftraggeber erfolgen, trägt der Auftraggeber die Reisekosten pauschal in Höhe 0,50 € pro Fahrtkilometer. Die Kosten für Bahn- oder Flugreisen 2. Klasse sowie Übernachtungskosten werden nach tatsächlich verauslagten Aufwänden abgerechnet. Reisekosten und Reisezeiten sind in den oben genannten Tagessätzen und Angebotspreisen nicht enthalten. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten und werden mit 50 % der Kosten angesetzt.
§ 6 Mitwirkungspflicht
1. Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form, unter vorheriger Überprüfung der orthographischen Richtigkeit zur Verfügung stellen. Soweit SHOPMACHER dem Auftraggeber Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen nach Ablauf der Frist als genehmigt, soweit SHOPMACHER keine Korrekturaufforderung erhält.
2. Der Auftraggeber ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistungen und Leitungskapazitäten sorgen.
3. Wenn SHOPMACHER dies für erforderlich hält, stellt der Auftraggeber eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Server-Software) zur Verfügung.
4. Wenn und soweit Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von SHOPMACHER zum Beispiel einer Website auftreten, wird der Auftraggeber SHOPMACHER unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkten Fehler, Spezifikationen sowie Namen und Telekommunikationsdaten (Telefon und E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Grundsätzlich wird SHOPMACHER die notwendigen Arbeiten spätestens nach 3 Werktagen beginnen, es sei denn die Umstände oder vertragliche Vereinbarung erfordern ein früheres Handeln.
5. Der Auftraggeber ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und Pflege, insbesondere stabile Datenleistungen und Schnittstellen verantwortlich.
§ 7 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung von installierter Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 8 Nutzungsrechte
1. Jeder SHOPMACHER erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2. SHOPMACHER räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches, inhaltlich auf das Medium Internet beschränktes Nutzungsrecht an dem zur Durchführung dieses Auftrags erstellten Konzept und den umgesetzten HTML-Dokumenten ein. Für die Nutzung der auftragsbezogenen Ergebnisse aus Konzept, Design und Softwareentwicklung in anderen Medien bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen SHOPMACHER und dem Auftraggeber. Das Nutzungsrecht wird jedoch erst mit vollständiger Entrichtung der gesamten Vergütung gewährt.
3. Das Softwareprodukt wird für den Zeitraum seiner wirtschaftlichen Lebensdauer dem Auftraggeber überlassen, jedoch nicht veräußert. Die entsprechende Lizenz zur Nutzung des Softwareprodukts umfasst das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich unbefristete und nicht übertragbare Recht, das Softwareprodukt einschließlich der dazugehörigen Anwenderdokumentation zu nutzen.
4. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet SHOPMACHER über den Umfang seiner Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
5. SHOPMACHER hat das Recht, auf der Website und in Veröffentlichungen über das Werk als Urheber genannt zu werden. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und Begründen kein Miturheberrecht.
6. SHOPMACHER geht bei der Verwendung von Vorlagen des Auftraggebers davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind und der Auftraggeber über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
7. SHOPMACHER nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Auftraggeber nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann unter anderem dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder nur zu erheblich veränderten Konditionen, auf die SHOPMACHER keinen Einfluss hat, zur Verfügung gestellt werden kann. SHOPMACHER wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen ähnliches Material zu verwenden.
8. SHOPMACHER kann dem Auftraggeber die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen einer Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Serviceaufschlag von 20 % in Rechnung stellen.
9. Der Auftraggeber darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird SHOPMACHER vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Auftraggeber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
10. Der Kunde ist verpflichtet, SHOPMACHER über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzter der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder SHOPMACHER dabei zu unterstützen.
11. Werden dem Auftraggeber Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von SHOPMACHER durch Abmahnung Dritter bekannt, so wird der Auftraggeber SHOPMACHER unverzüglich darüber informieren.
12. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht zur Bearbeitung, Weiterentwicklung, Weitergabe oder Unterlizenzierung der Leistung berechtigt. Ein Anspruch auf Übergabe des Quellcodes besteht nicht.
§ 9 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Werkverträgen 1 Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
2. SHOPMACHER behebt Mängel kostenfrei und stellt dem Auftraggeber kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Tätigkeiten werden nach Aufwand abgerechnet. Der Auftraggeber wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (zum Beispiel neue Releasestände unverzüglich installieren).
3. Die durch SHOPMACHER gelieferten Gegenstände und Leistungen sind unverzüglich nach Lieferung an den Auftraggeber oder an einen von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn SHOPMACHER nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung der Lieferung/Leistung oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes/ der Leistung ohne nähere Untersuchung erkennbar war.
4. Eine Zusicherung über die Verfügbarkeit von Internetseiten wird durch von SHOPMACHER nicht gewährt.
5. Bei Mängeln der Leistung/Lieferung ist SHOPMACHER nach seiner Wahl innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder angemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
6. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von SHOPMACHER, kann der Auftraggeber unter den in dem folgenden Paragrafen bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.
7. Bei Mängeln von Bauteilen oder Leistungen anderer Hersteller, die SHOPMACHER aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird SHOPMACHER nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnungen des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen SHOPMACHER bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen SHOPMACHER gehemmt.
8. Die Pflicht zur Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung von SHOPMACHER den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
§ 10 Haftung auf Schadenersatz wegen Verschuldens
1. Die Haftung von SHOPMACHER auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung/Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Paragrafen eingeschränkt.
2. SHOPMACHER haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsmäßige Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
3. Soweit SHOPMACHER gemäß vorstehender Ziffer dieses Paragrafens dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist die Haftung auf Schäden begrenzt, die SHOPMACHER bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Lieferung/Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Lieferung/Leistung typischerweise zu erwarten sind.
4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von SHOPMACHER auf Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 100.000 Euro je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von SHOPMACHER.
6. Die Einschränkungen dieses Paragrafen gelten nicht für die Haftung von SHOPMACHER wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
1. Vorbehaltlich abweichender (Individual-)Vereinbarung kann der Vertrag über die Erbringung von Leistungen jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft gekündigt werden. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind auf Basis der Preisliste von SHOPMACHER durch den Auftraggeber in angemessenem Umfang zu vergüten, hierzu gelten die Aufzeichnungen, (insbesondere die Zeiterfassung) von SHOPMACHER.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Dies geschieht insbesondere, wenn der Auftraggeber mit der Entrichtung der Vergütung im Verzug ist oder seine Mitwirkungsleistungen nicht, oder trotz Mahnung nicht rechtzeitig oder in Umfang und Qualität nicht ausreichend erbringt.
3. Die Kündigung bedarf der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
§ 12 Sicherheitsbestimmungen
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der nationalen Gesetze, Verordnungen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Zulassung, Installation, Betrieb, Wartung und Reparatur der Liefergegenstände verantwortlich und verpflichtet sich, diese zu erfüllen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, SHOPMACHER von allen Ansprüchen, die aus der Nichtbeachtung dortiger Vorschriften durch den Auftraggeber entstehen, freizustellen.
§ 13 Subunternehmer
SHOPMACHER ist berechtigt, einzelne Leistungspflichten oder die gesamten Pflichten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber auf Dritte zu übertragen oder Subunternehmer einzuschalten. Mit einer Weitergabe sämtlicher Daten, die der Auftraggeber übermittelt/zur Verfügung gestellt hat, an Dritte und Subunternehmer durch SHOPMACHER ist der Auftraggeber einverstanden.
§ 14 Vertraulichkeit
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt oder der betreffende Vertragspartner der Bekanntgabe voraus zugestimmt hat. Dies gilt auch sinngemäß für Angebote, Kostenvoranschläge, Konzeptionen, Pflichtenhefte, das Konzeptheft, Zeichnungen, Prospekte und weitere Unterlagen, die dem Kunden im Zuge einer Vertragsanbahnung überlassen werden (Anmerkung sowas ähnliches bei mir schon drin im Bereich der Angebote!) Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer dieses Vertrags fällt es hinaus.
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen SHOPMACHER und dem Auftraggeber ist nach Wahl von SHOPMACHER deren Sitz oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen SHOPMACHER ist Gescher ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
2. Die Beziehung zwischen SHOPMACHER und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf aus dem April 1980 (CISG) gilt nicht.
3. Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam, undurchführbar oder anfechtbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen undurchführbaren oder anfechtbaren Regelung soll eine solche treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien entspricht. Das gleiche gilt im Fall einer Lücke in diesem Vertrag.
Hinweis: Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass SHOPMACHER Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehalten, die Daten soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.
GESCHER
Stand: Juni 2022