Digital barrierefrei – oder bald nicht mehr dabei?
1. BFSG: Kein Grund zur Panik, aber auch nicht zu Sorglosigkeit
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA) und verpflichtet digitale Verkaufsplattformen zur Einhaltung der international anerkannten WCAG-AA-Kriterien. Verstöße können gemäß §37 BFSG mit Bußgeldern geahndet werden. Trotzdem ist nicht mit einem sofortigen Kontroll-Tsunami ab dem 29. Juni zu rechnen – schlicht weil der Gesetzgeber die nötigen Strukturen zur flächendeckenden Prüfung noch nicht geschaffen hat.
Aber: Die Erfahrung zeigt, dass betroffene Nutzerinnen und Nutzer zunehmend bereit sind, ihre Rechte gemeinschaftlich durchzusetzen. Entsprechend ist mit wachsendem Druck und erhöhtem Ressourcenbedarf zur Umsetzung der BFSG-Vorgaben zu rechnen – auch ohne formale Abmahnwelle.
2. BFSG ist auch ein Thema für den B2B-Handel
3. Es geht nicht um Regulierung, sondern um bessere User Experience
4. BFSG: Aufwand wird oft überschätzt
5. Check-Tools sind hilfreich, aber kein Ersatz für echte Prüfung
6. ToDo-Liste statt Panik-Aktionismus
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